Beitragsordnung der Perry Rhodan FanZentrale e.V

1. Für die Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben erhebt die Perry-Rhodan-Fanzentrale Beiträge. Diese werden gemäß § 5 der Satzung ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:

Personenkreis Höhe jährlich
Von Mitgliedern, die ihren Wohn- oder Aufenthaltsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben 32,00 €
Von Mitgliedern, die ihren Wohn- oder Aufenthaltsort innerhalb der Bundesre-
publik Deutschland haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (gegen
Vorlage eines Altersnachweises, z. B. Kopie des Personalausweises)
20,00 €
Von Mitgliedern, die ihren Wohn- oder Aufenthaltsort außerhalb der Bundesre-
publik Deutschland haben (höherer Beitrag wegen der Portomehrkosten für den
Versand der Zeitschrift SOL ins Ausland)
40,00 €
Von Mitgliedern, die ihren Wohn- oder Aufenthaltsort innerhalb der Bundesre-
publik Deutschland haben, solange sie Arbeitslosengeld II (§§ 19 ff Zweites
Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) oder Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 ff des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII) erhalten (gegen Vorlage eines
entsprechenden Nachweises, z.B. Kopie des Bewilligungsbescheides des zu-
ständigen Amtes)
20,00 €


2. Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahr im Voraus zu entrichten. Die Mitgliedschaft beginnt nach erfolgter Zahlung des Mitgliedsbeitrages.

 

Der Vorstand